Zeitlupe
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Rechtliche Hinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für die Erbringung von Uhrenreparaturleistungen durch Zeitlupe, Spisergasse 33, 9000 St. Gallen. Sie regeln das Verhältnis zwischen dem Betrieb und den Kunden in offener und nachvollziehbarer Weise.

Stand: Mai 2025


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, die zwischen Zeitlupe (nachfolgend «Betrieb») und Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeber») im Zusammenhang mit der Reparatur, Pflege und Überholung von Uhren abgeschlossen werden.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Betrieb diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.


2. Auftragserteilung und Kostenvoranschlag

Ein Auftrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber eine Uhr zur Reparatur übergibt und der Betrieb die Arbeit annimmt. Vor Beginn jeder Arbeit wird der Umfang des Auftrags besprochen.

Bei Arbeiten, deren Kosten den vereinbarten Rahmen überschreiten können, wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser ist für den Betrieb für die Dauer von 30 Tagen verbindlich. Der Auftraggeber entscheidet, ob er den Auftrag auf Basis des Kostenvoranschlags erteilt.

Zeigt sich im Verlauf der Arbeit, dass der tatsächliche Aufwand den Kostenvoranschlag wesentlich überschreitet, wird der Auftraggeber vor Fortsetzung der Arbeiten informiert und um Zustimmung gebeten.


3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die aufgeführten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und sind Festpreise für die bezeichneten Leistungen. Bei Zusatzarbeiten, die erst während der Reparatur erkennbar werden, wird vorgängig Rücksprache gehalten.

Die Zahlung ist bei Abholung der Uhr fällig. Der Betrieb akzeptiert Barzahlung sowie gängige Kartenzahlungen.

Bleibt eine fertiggestellte Uhr trotz Benachrichtigung länger als 90 Tage unrechtmässig liegen, behält sich der Betrieb vor, eine Lagergebühr zu erheben. Der Auftraggeber wird vor Erhebung einer solchen Gebühr schriftlich darauf hingewiesen.


4. Abholungspflicht und Eigentumsübergang

Fertiggestellte Uhren sind innerhalb von 60 Tagen nach Benachrichtigung abzuholen. Der Betrieb lagert Uhren sorgfältig und trifft angemessene Schutzmassnahmen.

Nicht abgeholte Uhren, die nach zwei schriftlichen Benachrichtigungen innerhalb von insgesamt 180 Tagen nicht abgeholt wurden, können nach Massgabe des kantonalen Rechts weiterbehandelt werden. Der Betrieb ist jedoch bestrebt, in solchen Fällen stets eine gütliche Lösung zu finden.


5. Haftung

Der Betrieb arbeitet sorgfältig und nach anerkannten handwerklichen Grundsätzen. Für Schäden, die bei der Reparatur infolge bereits vorhandener Materialermüdung, Korrosion oder versteckter Mängel entstehen, haftet der Betrieb nur bei grobfahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln.

Für den Verlust oder Diebstahl von Uhren haftet der Betrieb bis zur Höhe des von beiden Seiten anerkannten Zeitwerts, sofern der Schaden nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, den Wert der abgegebenen Uhr wahrheitsgemäss anzugeben, sofern dies für die Durchführung des Auftrags relevant ist.


6. Gewährleistung

Auf durchgeführte Arbeiten gewährt der Betrieb eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten. Diese gilt für handwerkliche Ausführungsfehler und deckt die ausgeführten Arbeiten ab.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemässe Behandlung, Stösse, Wasserschäden ausserhalb der ursprünglichen Wasserdichtigkeit sowie normalen Verschleiss.

Im Gewährleistungsfall meldet der Auftraggeber den Mangel so früh wie möglich. Der Betrieb prüft die Uhr und behebt den Mangel kostenlos, sofern dieser unter die Gewährleistung fällt.


7. Datenschutz

Der Betrieb verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich zur Abwicklung von Aufträgen und zur Kommunikation mit den Auftraggebern. Weitere Angaben sind in der Datenschutzerklärung zu finden.


8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist St. Gallen, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorschreiben.


9. Änderungen dieser Bedingungen

Der Betrieb behält sich vor, diese Bedingungen bei wesentlichen Änderungen der Geschäftstätigkeit oder gesetzlicher Anforderungen anzupassen. Die jeweils gültige Fassung ist auf der Webseite einsehbar.


Kontakt

Bei Fragen zu diesen Bedingungen wenden Sie sich an: